Im Frühjahr 2016 habe ich mich entschlossen, Mitglied in der AfD zu werden. Beim Lesen des Mitgliedsantags bin ich im zweiten Absatz auf diese Formulierung gestoßen:
Hinweis: Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der AfD sein. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in einer vom Bundesvorstand beschlossenen und den Gliederungen übermittelten Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind. Personen, die in der Vergangenheit Mitglied einer extremistischen Organisation waren, können nur Mitglied der AfD werden, wenn sie darüber im Aufnahmeantrag Auskunft geben und der zuständige Landesvorstand sich nach Einzelfallprüfung mit Zweidrittel seiner Mitglieder für die Aufnahme entscheidet.
Unvereinbarkeitsliste. Was mochte da wohl drinstehen? Also habe ich mir die Liste heruntergeladen. Seiten über Seiten mit Namen. Einige bekannte wie die NPD, aber auch viele, von denen ich noch gar nicht gehört hatte.
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