Geheime Kommandosache Heizhammer – die Arroganz der Macht

Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Verabschiedung des Heizhammers kurz vor der Sommerpause. Aber wie geht es weiter? Wurde da auf den letzten Metern noch etwas abgemildert? Was ist die „kommunale Wärmeplanung“, die jetzt im Gespräch ist? Und was steht eigentlich drin, in diesem Gesetz? Entspricht die Pressediskussion dem Gesetzesentwurf? Oder sind darin noch Giftpillen versteckt, die nur noch nicht aufgefallen sind?

Eine Presseerklärung der Grünen legt nahe, dass da noch Änderungen im Gespräch sind. Andererseits wurde in der Presse berichtet, dass Habeck den Entwurf unmittelbar nach der Sommerpause unverändert zur Abstimmung stellen will. Bezog er sich dabei auf den Stand vor oder nach der berichteten Einigung der Regierungsfraktionen?

Fragen über Fragen. Die parlamentarische Sommerpause ist eine gute Gelegenheit, sich den geplanten Heizhammer einmal anzusehen. Aber so einfach ist es nicht. Denn dazu bräuchte man ja erst einmal den Gesetzesentwurf. Mitt ein wenig googeln konnte ich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums nur einen Entwurf aus dem April 2023 finden, also offenbar nicht der letzte Stand. Was also tun? Frag den Staat!

Kapitel 1: Meine Mail an bundesregierung.de

Meine erste Adresse war die Bundesregierung. Die Pressestelle sollte doch wissen, was im Gesetzentwurf steht? Immerhin geht das Gesetz ja von der Regierung aus? Oder vielleicht doch nicht?

Aber nein, die Pressestelle weiß von nichts. (Hervorhebungen im weiteren Verlauf von mir. Namen der Sachbearbeiter sind anonymisiert.)

Hier meine Frage vom 10. Juli 2023:

Betreff: aktueller Entwurf des Heizungsgesetzes

Nachrichteninhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mir mein eigenes Bild vom aktuellen Gesetzentwurf des Heizungsgesetzes machen, der nun nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Leider ist es mir nicht gelungen, den aktuellen Entwurf zu finden. Gefunden habe ich nur einen vom April 2023. Ich habe es auch auf der Seite bundestag.de und auf bundesregierung.de versucht.

Sie haben die PDF doch sicher zur Hand. Könnten Sie mir den bitte zuschicken, entweder per Mail oder den Link.

Vielen Dank im Voraus
Heiko Evermann

Kapitel 2: die Antwort der Bundesregierung

Die Antwort kam zwei Tage später:

Sehr geehrter Herr Evermann,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben den Bürgerservice des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) erreicht.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind.

Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist jeweils das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. In Ihrem Fall handelt es sich um das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Für viele Themenbereiche und Fragestellungen hat das BMWK ein umfangreiches Informationsangebot bereitgestellt. Die Webseite des Ministeriums erreichen Sie unter folgendem Internetlink: https://www.bmwk.de/
Dort finden Sie Wissenswertes zum Ministerium und zahlreiche Informationen zu den Themenbereichen dieses Ressorts.

Mit weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich direkt an das BMWK wenden.

Per E-Mail erreichen Sie das Ministerium unter buergerdialog@bmwk.bund.de

Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden: +49 (0)30 18 615 – 6187

Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten und verschiedene Beratungsangebote finden Sie auf den folgenden Seiten:
https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Buergerdialog-Kontakt/buergerdalog-kontakt.html
https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Beratungsangebote/beratungsangebote.html

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

<I.S.>

Mit anderen Worten: die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit fühlt sich nicht zuständig. Stellungnahmen gibt es nur vom grünen Wirtschaftsministerium. Das ist schon etwas merkwürdig. Den Gesetzesentwurf zumindest hätte die Bundesregierung doch auch zur Hand haben können. Immerhin hätte der ja schon längst „verabschiedet“ (also beschlossen) sein sollen, wenn nicht ein mutiger CDU-Quertreiber das Bundesverfassungsgericht darauf angesetzt hätte.

Kapitel 3: Meine Anfrage beim Wirtschaftsministierum

Also gut, dann frage ich halt direkt das Wirtschaftsministerium. Da hatte ja auch ein Staatssekretär Habecks den Gesetzentwurf ausgebrütet. 12. Juli 2023:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mir mein eigenes Bild vom aktuellen Gesetzentwurf des
Heizungsgesetzes machen, der nun nach der parlamentarischen
Sommerpause verabschiedet werden soll. Leider ist es mir nicht
gelungen, den aktuellen Entwurf zu finden. Gefunden habe ich nur einen
vom April 2023. Ich habe es auch auf der Seite bundestag.de und auf
bundesregierung.de versucht. Aber die Bundesregierung hatte offenbar
den aktuellen Entwurf nicht und hat mich an Sie verwiesen.

Sie haben die PDF doch sicher zur Hand. Könnten Sie mir den bitte
zuschicken, entweder per Mail oder den Link.

Vielen Dank im Voraus
Heiko Evermann

Kapitel 4: die Antwort des Wirtschaftsministeriums

Das Wirtschaftsministerium antwortete am nächsten Tag.

Man teilte mir mit:

Sehr geehrter Herr Evermann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Ein respektvoller Austausch, Nachfragen und kritischer Diskurs gehören zu unserer streitbaren Demokratie. Auch Minister Habeck hat betont, dass die Debatte zur GEG-Novelle notwendig und weitere Verbesserungen und pragmatische Lösungen wichtig sind.

Im Ergebnis haben sich die Spitzen der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am 27. Juni 2023 auf Details der GEG-Novelle geeinigt. Die Pressemitteilung der Fraktionen finden Sie unter https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/einigung-zum-gebaeudeenergiegesetz. Die Ergebnisse dieser Einigung werden in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Prozess läuft im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat weiter.

Die Grundpfeiler des Gesetzentwurfs vom 19. April 2023 bleiben bestehen. Es geht weiterhin darum, die Wärmewende sozial, klimafreundlich und praxistauglich zu gestalten. Insgesamt wird das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz. Die Förderung wird stärker sozial ausgerichtet. Insgesamt wird die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme erhöht auf bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens keine weiterführenden Informationen zur Verfügung stellen und auch keine weitergehenden Fragen oder Anmerkungen beantworten können. Zu den nähern Details müssten Sie sich an die Fraktionen wenden. Auch eine individuelle Beratung darf und kann durch uns nicht erfolgen.

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zu erneuerbaren Heizlösungen oder energetischen Maßnahmen haben, nutzen Sie bitte die Angebote der Energieberatungen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/energieberatung-uebersicht.html.

Weitere allgemeingültige Informationen finden Sie nachfolgend. Diese Informationen werden regelmäßig und insbesondere nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert und an die künftige Rechtslage angepasst.

· Informationen rund um den Energiewechsel „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, Förderprogramme, Online-Veranstaltungen und weiterführenden Links: www.energiewechsel.de

· FAQ zu den geplanten Neuregelungen im Gebäudeenergiegesetz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html

Sehr geehrter Herr Evermann, wir danken Ihnen für Ihren Beitrag und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Bürgerdialog

Wichtig daran ist m.E. dieser Satz:

Die Grundpfeiler des Gesetzentwurfs vom 19. April 2023 bleiben bestehen.

Ich übersetze das mal so: die Grundpfeiler des Heizhammers bleiben bestehen. Damit bleibt der Heizhammer ein Heizhammer. Er wird etwas anders aussehen, als Habecks Staatssekretär sich das geacht hat, aber er wird unser Land weiterhin eine große Stange Geld kosten.

Was die Details angeht, will mir aber auch das Wirtschaftsministerium nichts genaues sagen:

Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens keine weiterführenden Informationen zur Verfügung stellen und auch keine weitergehenden Fragen oder Anmerkungen beantworten können. Zu den nähern Details müssten Sie sich an die Fraktionen wenden. Auch eine individuelle Beratung darf und kann durch uns nicht erfolgen.


Der Gesetzesentwurf stammte zwar aus dem Wirtschaftsministerium und er wurde vom Wirtschaftsminister Habeck in der Regierung mit Nachdruck verfolgt. Aber das Wirtschaftsministerium tut so, als ob es aus dem politischen Prozess erst mal raus ist. Dabei sitzen doch im Ministerium all die ganzen Fachleute für das Gesetz. Das kann mir doch keiner erzählen, dass die Bundestagsfraktionen das jetzt alleine wuppen sollen?

Aber jetzt, wo der Gesetzentwurf durchs Parlament gebracht werden soll, beantwortet das Wirtschaftsministerium keine Fragen mehr dazu.

Also noch einmal: in der paramentarischen Sommerpause beantworten weder Bundesregierung noch Wirtschaftsministerium irgendwelche inhaltlichen Fragen zum Heizhammer. Und das, obwohl Habeck selbst angekündigt hat, das Gesetz unmittelbar nach der Sommerpause zur Abstimmung stellen zu wollen.

Ich glaub, mein Schwein pfeift.

Kapitel 5: ich schreibe die drei Regierungsfraktionen an

So einfach lasse ich mir unsere Regierung aber nicht davon kommen. Die drei Regierungsfraktionen im Bundestag wurden mir genannt, also frage ich nach. In gleichlautender Mail an die Kontaktadresse der grünen, gelben und roten Bundestagsfraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mir mein eigenes Bild vom aktuellen Gesetzentwurf des
Gebäudeenergiegesetzes machen, der nun nach der parlamentarischen
Sommerpause verabschiedet werden soll.

Leider ist es mir nicht gelungen, den aktuellen Entwurf zu finden.
Gefunden habe ich nur einen auf der Webseite des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz vom April 2023.

Der Presse habe ich aber entnommen, dass dieser noch überarbeitet wurde.

Ich habe bundesregierung.de angeschrieben, man hat mich dort ans
Wirtschaftsministerium verwiesen. Das Wirtschaftsministerum hat mir
dann gesagt
„Wir bitten um Verständnis, dass wir bis zum Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens keine weiterführenden Informationen zur
Verfügung stellen und auch keine weitergehenden Fragen oder
Anmerkungen beantworten können.“
Man hat mir lediglich den Link zu einer gemeinsamen Presseerklärung
der Regierungsfraktionen gegeben und mich an die Fraktionen verwiesen.

Daher wende ich mich nun an Sie:
Könnten Sie mir bitte den Gesetzesentwurf per PDF (oder als Link)
zuschicken, von dem der Herr Bundesminister Habeck gesagt hat, dieser
Entwurf werde nach der parlamentarischen Sommerpause unverändert zur
Abstimmung gestellt.

Vielen Dank im Voraus und mit herzlichen Grüßen

Alle drei Fraktione haben zügig geantwortet. Aber die Antworten haben es in sich. Bitte anschnallen und stellen Sie Ihre Rückenlehnen senkrecht. Das wird nicht schön.

Kapitel 6: die Antwort der Grünen

Die Grünen antworteten mir so:

Sehr geehrter Herr Evermann,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Bundestagfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Grundsätzlich haben wir der Aussage des BMWK, dass sich das Verfahren derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet und es deswegen noch keinen finalen Gesetzestext gibt, nichts hinzuzufügen; das ist schlicht korrekt.

Alle verfügbaren Dokumente zu dem Verfahren finden Sie unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-de-gebaeudeenergiegesetz-952846, die entsprechende Drucksache unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf.

Wir bedanken uns noch einmal für Ihre Zuschrift. Weitere Informationen zur Arbeit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter https://www.gruene-bundestag.de/.

Mit freundlichen Grüßen

Infoservice
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Bundesministerium will mir nichts sagen, und die Grüne Bundestagsfraktion gibt dem Recht?

Wie steht es um die spärlichen Informationen, die die Grünen mir geschickt haben? Was steht in diesen beiden Links?

Die verlinkte Drucksache trägt das Datum vom 17.5.2023. Die oben genannte Presseerklärung zur „Einigung zum Gebäudeenergiegesetz“ datiert vom 27.6.2023. Damit kann man ausschließen, dass das Dokument vom 17.5.2023, das mir hier genannt wurde, der aktuelle Stand ist.

Auch der angegebe Link mit erklärenden Hinweisen stellt dies ausdrücklich fest:

„Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der seit dem 17. Mai vorliegenden Drucksache (20/6875) enthält noch keine Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs.“

Die Grünen haben mir also nicht den Gesetzestext genannt, der nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.

Bleiben wir noch kurz bei diesem Satz: „dass sich das Verfahren derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet“. Fragen wir uns doch mal kurz wo genau sich das Gesetz gerade befindet und wer es im parlamentarischen Verfahren bearbeitet? Ja, genau, Sie kennen die Anwort: genau bei der Grünen Bundetagsfraktion und ihren beiden Bündnispartnern. Genau diejenige Fraktion, die das vorantreibt sagt mir, tschuldigung, wir können dazu gar nichts genaues sagen, wissen Sie, das befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren. Also auf unserem Schreibtisch. Aber wir können Ihnen zu unserem Schreibtisch gerade nichts sagen.

Kapitel 7: die Antwort der SPD

Die SPD hingegen hat sich tatsächlich Mühe gegeben. Vor dort erhielt ich diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Evermann,

wir freuen uns, dass Sie sich selbst mit den kommenden Rechtsänderungen auseinandersetzen und nicht auf die – leider nicht immer korrekte – öffentliche Berichterstattung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlassen wollen.

Ihr Vorhaben wird allerdings durch die parlamentarischen Gepflogenheiten erschwert, denn im Rahmen seiner Beratungen erstellt der Deutsche Bundestag keinen eigenen ausformulierten Gesetzentwurf. Tatsächlich verständigen sich die Mitglieder eines inhaltlich federführenden Fachausschusses auf Änderungen der beratenen Gesetzesvorlage. Diese Änderungen empfehlen sie dem Plenum des Deutschen Bundestages. Stimmt die notwendige Mehrheit der Abgeordneten ihren Vorschlägen zu, wird anschließend der inhaltlich so geänderte Gesetzentwurf zur endgültigen Abstimmung gestellt.

Für die Lesbarkeit der Vorlagen bedeutet dies vorliegend, dass die sogenannte Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses vielfach nur unter Rückgriff auf den ursprünglichen Regierungsentwurf verständlich ist. Beigefügt erhalten Sie die erbetene Beschlussempfehlung samt Bericht, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 05. Juli 2023 beschloss. In einer Synopse werden ab Seite 11 die Vorschläge der Regierung den Beschlüssen des Ausschusses gegenübergestellt, wobei die Änderungen durch Fettdruck markiert sind. Explizit verwiesen sei hierzu auf den besonderen Teil des Berichts ab Seite 89, wo Inhalt und Gründe der einzelnen Änderungen im Einzelnen kurz erläutert werden.

Für eine Zusammenfassung der kommenden Neuregelungen verweisen wir Sie angesichts der Detailfülle gern auf unsere Website: https://www.spdfraktion.de/heizungswende

Die für den 07. Juli 2023 angesetzte Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Plenum des Deutschen Bundestages wurde nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts auf den 08. September 2023 verschoben. Sobald der Deutsche Bundestag die Rechtsänderungen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschließt, dürfte auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ihnen für weiterführende Informationen und Auskünfte wieder zur Verfügung stehen.

Abschließend verweisen wir Sie gern auf das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages. Dort werden die Informationen zu Gesetzgebungsverfahren immer übersichtlich und fortlaufend aktuell zusammengestellt:

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-geb%C3%A4udeenergiegesetzes-zur-%C3%A4nderung-der-heizkostenverordnung-und/298723?f.wahlperiode=20&rows=25&pos=1

Freundliche Grüße

Team Direktkommunikation

Das ist immerhin mal eine Spur. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass die SPD-Fraktion die einzige von mir angeschriebene Organisation ist, die inhaltlich auf meine Frage geantwortet hat und Auskunft gegeben hat. Auf der genannten Seite findet sich in der Tat auch ein Link auf die „BT-Drucksache 20/7619 (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Klimaschutz und Energie)“.

Das wäre der Link gewesen, den mir

  • die Bundesregierung nicht genannt hat
  • das Wirtschaftsministerium nicht genannt hat
  • die Grüne Bundestagsfraktion nicht genannt hat und
  • den mir auch die FDP nicht genannt hat. Deren Antwort kommt gleich noch dran.

Der 8. September 2023 ist übrigens der Freitag der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause. Ich halte das für ausgesprochen fragwürdig. Die kommunale Wärmeplanung ist erst auf den letzten Metern, Ende Juni, in den Ausschussentwurf hineingekommen. Ein Gesetz für die kommunale Wärmeplanung liegt aktuell (23.7.2023) laut Webseite „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ erst im Status des Referentenentwurfs vor.

Man will also offenbar den Heizhammer beschließen, ohne dass die gesetzliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung überhaupt fertig ist. Ich finde, das geht so gar nicht.

Noch kurz hierzu: „Stimmt die notwendige Mehrheit der Abgeordneten ihren Vorschlägen zu, wird anschließend der inhaltlich so geänderte Gesetzentwurf zur endgültigen Abstimmung gestellt.“ Es gibt also einen Änderungsvorschlag eines Bundestagsausschusses. Ob dieser dann auch so angenommen wird, oder möglicherweise der ursprüngliche Gesetzesentwurf, das werden wir erst im September bei der Abstimmung im Bundestag erfahren.

Ach ja, und die Details vom Heizhammer haben es auch immer noch in sich. Dazu ein andermal mehr. Bis dahin möchte ich schließen mit:

Kapitel 8: Antwort der FDP – die absolute Arroganz der Macht.

Hier die Antwort der FDP-Bundestagsfraktion:

Sehr geehrter Herr Evermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der Vertraulichkeit für uns dieselben Vorgaben gelten wie für die Mitarbeitenden im Wirtschaftsministerium.

Zu Ihrer Information: Ab Herbst bieten wir ein neues regelmäßiges Online-Veranstaltungsformat an: Sie werden dort die Möglichkeit haben, sich digital mit einer bzw. einem Abgeordneten der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag zu einem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Thema auszutauschen. Registrieren Sie sich unter https://crm.fdpbt.de/interesse und werden automatisch zu den einzelnen Events eingeladen. So versäumen Sie keinen dieser Termine

Herzliche Grüße

Ihr

Team Bürgerdialog

Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Die FDP-Bundestagsfraktion stellt also fest: der Gesetzesentwurf ist vertraulich. Wir können Ihnen dazu leider keine näheren Auskünfte geben.

Das ist die absolute Arroganz der Macht. Für mich heißt das: die FDP spielt nicht mit offenen Karten. Ich muss also damit rechnen, dass auf den letzten Metern im Bundetag noch einmal etwas anderes zur Abstimmung gestellt wird, als das, was bisher veröffentlicht und diskutiert wurde. Und das ohne der Öffentlichkeit die Chance geben zu wollen, dem Gesetz auf die Finger zu schauen.

Ich verstehe das so: bitte warten Sie auf das Gesetz, das wir über Ihre Köpfe hinweg im September beschließen werden. Lesen Sie anschließend das Gesetz und machen Sie, was wir Ihnen sagen.

Ein Wort zum Schluss

Bei dem Heizhammer a.k.a. Gebäudeenergiegesetz geht es um sehr viel Geld. Dazu demnächst noch eine detaillierte Analyse.

Schon jetzt kann ich sagen: ich halte es, speziell im ländlichen Raum, für absolut unrealistisch, unter den Voraussetzungen dieses Gesetzes neue Fernwärmenetze zu bauen. Das aber war die Beruhigungspille, mit der man das Wahlvolk über den Sommer ruhigstellen wollte.

Meiner Meinung nach wird es für sehr viel mehr Häuser auf Wärmepumpen hinauslaufen als die Beruhigungspille es gerade verspricht. Und Wärmepumen sind teuer. Sie erreichen nicht die Temperatur des Heizwassers, die bisherige Heizungen benötigen. Man braucht daher in der Regel eine Fußbodenheizung.

Auch wird es dann ohne Dämmung meist nicht gehen. Eine Wärmepumpe allein ist schon nicht billig. Aber richtig teuer wird es durch die Dämmung, die Sie dann brauchen.

Fußbodenheizungen sind übrigens schön, wir haben im Erdgeschoss selbst eine, aber nachrüsten? Stellen Sie sich nur mal vor, es müsste bei Ihnen zu Hause der Fußboden aufgeschlitzt werden, um Heizschleifen für die Fußbodenheizung zu legen, außerdem Austausch aller Fenster und Neudecken des Dachs. Hinterher können Sie dann auch gleich noch tapezieren, so viel Dreck macht das. Da können Sie während der Arbeiten als Mieter nur ausziehen. Als Eigenheimbesitzer übrigens auch.

Denken Sie dran, welche Parteien Ihnen das aufdrücken, und wählen Sie nächstes Mal eine andere Regierung. Bitte.

Heiko Evermann
Juli 2023