Schleswig-Holsteinische Verfassung weiter ohne Gottesbezug

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Am 22.7.2016 befasste sich der Landtag von Schleswig-Holstein mit einem Antrag auf Änderung der Landesverfassung. Ein Gottesbezug sollte hinzukommen. Mit nur einer fehlenden Stimme zur verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit wurde dieser Zusatz verworfen. Als Christ sage ich dazu: Gott sei Dank dafür. Und ich will das begründen.

Die Vorgeschichte

Auslöser der Debatte war die mehrjährige Lobbyarbeit einer Volksinitiative für den Gottesbezug in der Landesverfassung. (Siehe http://gottesbezug.de/)

Auf dieser Webseite gibt es ein „Pressekit“ zum „Download“, ohne Denglisch geht es heute ja gar nicht. Darin befindet sich im Wesentlichen ein „Flyer“, auf dem u.a. Folgendes zu lesen ist:

„Das Ziel dieser Volksinitiative ist es, eine breite Diskussion darüber anzustoßen, welche Bedeutung Gott und das Engagement gläubiger Menschen, die Institutionen und Angebote der Religionsgemeinschaften in unserem Land haben – auch für diejenigen, die nicht gläubig sind.“

Das ist schon einmal ein missglückter Einstieg in das Thema. Was sollte denn nun das Ziel dieser Volksinitiative sein? Nur eine Diskussion über das Thema? Warum konnte man nicht eindeutig das Ziel nennen: „Wir wollen einen Gottesbezug in der Landesverfassung“. So betrachtet hat die Initiative am Ende genau das bekommen, was sie beantragt hatte: eine Debatte, aber keinen Beschluss in ihrem Sinne.

Weiter heißt es in dem Flyer

„Gott in der Verfassung ändert nichts an der Trennung von Staat und Kirche und bezieht Menschen ein, die nicht religiös sind. Es geht um keine kirchliche Formulierung. Der Gottesbezug gibt die Freiheit, dass der Christ Vater meint und beispielsweise der Jude G‘tt oder der Muslim Allah. Und er kann als juristisch geprägter Begriff auch religiös ungebundene Menschen ansprechen: jene, die sich der Grenzen ihrer Vernunft bewusst sind.“

Dass ein Christ, ein Jude oder ein Muslim sich mit einem Gottesbezug in der Verfassung identifizieren kann, das stimmt. Dass man hier aber „religiös ungebundene Menschen“, die nicht einer dieser drei genannten Religionen angehören, einbeziehen könne, das ist Unfug. Nennen wir es doch beim Namen: hier ist in erster Linie von Atheisten die Rede, von Menschen, die eben nicht an Gott glauben, und für die die eigene Vernunft (samt ihrer Grenzen) das Maß aller Dinge ist. Ich kann mir bei aller Phantasie keinen Atheisten vorstellen, der „Gott“ hört und dabei „meine eigene Vernunft“ versteht.

Vor allem: so ist der Gottesbezug des Grundgesetzes auch nicht gemeint. Natürlich ist der Gottesbezug des Grundgesetzes eine Kritik am Atheismus. Natürlich hält er all diesen Menschen vor, dass es eben nicht reicht, sich nur den Menschen gegenüber politisch verantwortlich zu fühlen. Er stellt klar, dass wir diese Welt nicht selbst gemacht haben, dass sie geschaffen wurde und dass wir einem höheren Wesen gegenüber persönlich verantwortlich sind.

Es könnte alles so einfach sein (ist es aber nicht…)

Im Grundgesetz heißt es in der Präambel ganz schlicht

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Und genau so eine Formulierung hätte ich für die Landesverfassung von Schleswig-Holstein auch begrüßt. Aber im Jahre 2016 ist so etwas in Deutschland ja nicht mehr möglich. Man kann die verschiedenen Diskussionsschichten noch erahnen, man kann das Echo der Kommissionen noch hören, durch die diese schlichte Formulierung in Schleswig-Holstein gegangen ist.

Was wurde aus dem Vorschlag der Volksinitiative?

Zunächst einmal ein Gruppenantrag („Drucksache 18/4107 (neu)“, Link ), dieser formulierte das so:

„In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag…diese Verfassung beschlossen“

Hier fallen zwei Dinge auf:

Erstens: Gott oder Glauben an Gott?

Das Grundgesetz bekennt sich explizit Gott als gegenüber verantwortlich. Man könnte fast sagen, das Grundgesetz bekennt sich zur Existenz Gottes. Und ganz offenbar war das für genügend Abgeordnete ein Problem.

Stattdessen sollte in Schleswig-Holstein nur der „Glauben an Gott“ zu Verantwortung führen. Das nun kann man Nichtgläubiger einem Glaubenden ja gerade noch zugestehen, und zwar ungefähr so: „Aus Deinem Glauben heraus fühlst Du subjektiv eine Verantwortung. Ich halte das zwar für eine Einbildung, aber für mich ist das ok.“

Das schlichte „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ist hier schon wesentlich verwässert worden. Aber natürlich ist man in SH bei der Suche nach parlamentarischen Mehrheiten nicht dabei stehen geblieben. Man musste dem noch etwas entgegensetzen:

Zweitens: „andere universelle Quellen“

„In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt“. Gleichrangig neben dem Glauben an Gott sollen also andere, nicht näher genannte „universelle Quellen“ genannt werden, welche auch immer das sein mögen. Das darf sich der Leser dann mit seinen Lieblingswertvorstellungen beliebig füllen und man hoffte wohl, damit jeden Büger irgendwie „abgeholt“. Mehrheitsfähig war auch dies in Kiel nicht.

Der Konkurrenzentwurf

Es gab einen Konkurrenzentwurf, der auch die Präambel ändern wollte, und der mit Gott so rein gar nichts am Hut hatte und das war die Drucksache 18/4264 (Link) getragen von 9 Abgeordneten: 5xFDP, 2xSSW, 2xGrün. Darin heißt es

„Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben, welche als das Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit zu erachten sind, … hat der Landtag in Vertretung der Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen:“

Hier ist wieder von „universellen Werten“ die Rede, was so ähnlich klingt wie die „anderen universellen Quellen“ vom religiösen Entwurf. Sie sind aber immerhin explizit aufgeführt. An sich ist diese Formulierung gar nicht so schlecht. Aber auch dafür gab es wohl irgendwie keine Aussicht auf eine Mehrheit. Gott kam hierbei gar nicht erst vor.

Und dann kam der „Kompromiss“.

Drucksache 18/4408 vom 7.7.2016 (Link)

Neu ist insbesondere, dass der eine Satz, aus dem die Präambel bestand in 4 Brösel aufgelöst wurde. Ganz so, also ob man im Jahre 2016 dem Leser einer Verfassung keine Bandwurmsätze mehr zumuten wollte. So sollte es losgehen:

„Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger diese Verfassung beschlossen. Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“

(Und weiter in etwa so wie vorher, mit Merkwürdigkeiten in den Details, auf die ich an dieser Stelle nicht eingehen will).

Hier ist jetzt irgendwie alles drin: das kulturelle Erbe, das religiöse Erbe, das humanistische Erbe.

Aber der Glaube an Gott, der im Grundgesetz auf Platz 1 stand, ist auf Platz 4 herabgestuft. Und diesen muss er sich mit „anderen Quellen“ teilen, die jetzt noch nicht einmal mehr „universal“ sind. Hier kann sich jetzt jeder Bürger so wirklich alles reindenken. Diese Gummiformulierung ist völlig inhaltsleer geworden.

Die Verantwortung kommt auch noch, aber erst im Satz danach:

„Dies geschieht im Bewusstsein der Unvollkommenheit menschlichen Handelns, in Kenntnis der eigenen Geschichte und in Verantwortung vor den Menschen sowie in dem Willen, Demokratie und Frieden, Menschenrechte, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken.“

Man beachte: Verantwortung gibt es nur noch „vor den Menschen“, aber nicht mehr vor Gott. Statt Gott heißt es nur noch „Glaube an Gott“, aus dessen Werten wird nur noch „geschöpft“ und das nur noch auf Platz 4.

Was bedeutet das unterm Strich?

Unterm Strich bedeutet das: man wollte mit der geänderten Präambel deutlich machen, dass man irgendwie anerkennt, dass es in Schleswig-Holstein immer noch religiöse Menschen gibt, dass aber die Politik in Schleswig-Holstein sich diesem Gott gegenüber nicht verantwortlich fühlt.

Und selbst dieser „Kompromiss“ hat dann auch noch die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Um eine Stimme.

Gott sei Dank, dass uns dieses Geschwafel in der Landesverfassung erspart geblieben ist. Als „Gottesbezug“ vermag ich dies nämlich nicht mehr zu bezeichnen.

Und was gilt jetzt: Es bleibt bei der alten Formulierung:

„Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken, im Bewusstsein der eigenen Geschichte, bestrebt, durch nachhaltiges Handeln die Interessen gegenwärtiger wie künftiger Generationen zu schützen, in dem Willen, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, und in dem Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord- und Ostsee und im vereinten Europa zu vertiefen, diese Verfassung beschlossen:“

Die derzeitige Präambel spricht also überhaupt nicht von Verantwortung. Das klingt so, als ob sich die Politik in Schleswig-Holstein überhaupt niemandem gegenüber verantwortlich fühlt. Insbesondere betrachtet sie sich weiterhin Gott gegenüber als nicht verantwortlich. Als Christ finde ich das schade, aber es ist immerhin ehrlich.

Heiko Evermann

August 2016
Gegenüberstellung  der Entwürfe als Service des stenografischen Dienstes: Link

Bild: Gian Lorenzo Bernini – Dove of the Holy Spirit (ca. 1660, alabaster, Throne of St. Peter, St. Peter’s Basilica, Vatican).