Zum Mord an Samuel Paty – ein unterirdischer TAZ-Artikel

Am 16.10.2020 wurde der französische Lehrer Samuel Paty von einem Islamisten auf offener Straße enthauptet. Vorausgegangen waren (offenbar falsche) Anschuldigungen einer 13-jährigen Schülerin.

Mit diesen Anschuldigungen setzt sich die TAZ am 09.03.2021 unter dem Titel „Lüge mit dramatischen Folgen“ auseinander. Ich finde diesen TAZ-Artikel unterirdisch, denn er unterstellt, das eigentliche Problem in dieser Frage wäre die Lüge der Tochter gewesen.

Ich meine hingegen: das eigentliche Problem ist eindeutig beim Mörder gewesen: dieser hatte es nämlich für normal, ja geradezu für geboten gehalten, auf das von ihm (fälschlicherweise?) angenommene Szenario mit einem Tötungsdelikt zu antworten.

Das ist ungefähr so, als würde man über ein Vergewaltigungsopfer sagen, kein Wunder, dass das passiert ist, so wie die sich angezogen hat.

Über den Islamismus des Täters schweigt sich die TAZ aus. Dass der Mord mit einem problematischen Buch, und mit dessen fundamentalistischer Auslegung begründet wurde, ist der TAZ keine Zeile wert.

Stattdessen sieht die TAZ die Schuld bei dem 13-jährigen Kind. Ganz konkret verurteile ich diese Aussage:

Ihr Anwalt, Mbeko Tabula, möchte ihre Verantwortung für die Ereignisse relativieren: „Nie und nimmer hätte sie sich vorstellen können, dass das in dieser Weise ausarten könnte. Es ist unglaublich und sogar niederträchtig, heute die Verantwortung für diese Tragödie auf die schmalen Schultern eines 13-jährigen Kindes laden zu wollen.“

Wenn diese Aussage des Anwalts eine „Relativierung der Verantwortung“ sein soll – so immerhin die TAZ -, wer trägt nach Meinung der TAZ dann die Verantwortung für den Tod des Lehrers? Das Kind. Ob eine Teil-, eine Haupt- oder gar die Alleinschuld wird nicht expressis verbis ausgeführt.

Da die TAZ aber den gesamten Ablauf von den Aussagen der Schülerin über die Reaktion des Vaters bis hin zum Islamisten minutiös darlegt, ist meiner Meinung nach klar: das Kind war laut TAZ die Ursache. Dass die Verantwortung dafür bei dem Islamisten liegen könnte, der den Lehrer ermordet hat, und zwar zu 100%, das ist für die TAZ schlichtweg nicht vorstellbar.

Wie denkt die TAZ sonst über die Strafmündigkeit von Kindern?

Nun war das Kind nur 13 Jahre alt. In Deutschland ist man in diesem Alter strafunmündig. Die Schuldfrage des Kindes wäre in Deutschland eindeutig. In diesem Alter ist man in Deutschland straffrei. Man könnte sich strafrechtliche Ermittlungen gegenüber dem Kind in Deutschland gleich sparen.

In Frankreich ist die Rechtslage anders. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt aus:

In Frankreich existiert keine Altersgrenze für die Strafmündigkeit. Täter, die jünger als 18 Jahre alt sind, können aber nicht wie Erwachsene bestraft werden. Sie müssen sich vor einem Jugendrichter verantworten. Die Strafen variieren je nach Altersspanne (unter 13 Jahre, 13 – 15 Jahre, 16 – 18 Jahre alt), erst mit Vollendung des 13. Lebensjahres kann gegen einen Täter eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Da stellt sich doch die interessante Frage, wie die TAZ sonst zur Strafmündigkeit von 13-jährigen steht. Betrachten wir einmal diesen TAZ-Artikel vom 14.03.2016. Darin geht es unter anderem um die Forderung der AfD, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken, übrigens eine Forderung, die auch schon von CDU-Politikern erhoben wurde. Der O-Ton aus dem AfD-Grundsatzprogramm, um den es hier geht, lautet:

„Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller ist auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.“

Die TAZ kommentiert das mit den hämischen Worten

„Mit zwölf darf man bei der AfD kein Kind mehr sein. Ist das schon menschenverachtend?“

Wenn es aber wie hier darum geht, die Verantwortung für den Tod eines Menschen (durch Enthauptung auf offener Straße!) von einem Islamisten ab- und einem Kind aufzuwälzen, dann ist Strafmündigkeit für die TAZ kein Thema. Bleibt nur die Frage warum?

Die Antwort darauf findet sich möglicherweise in einem weiteren Artikel der TAZ. Am 1.12.2020 stellte sie sich auf den Standpunkt

„Rücksichtnahme auf religiöse Empfindlichkeit ist keine Selbstzensur“

Nein, liebe TAZ, gegenüber dem Islamismus muss der Rechtsstaat klare Kante zeigen. Immerhin geht es um unser aller Freiheit.