Roland Wuttke ist der stellvertretende Vorsitzende des rechtsradikalen Vereins Gedächtnisstätte. (Siehe meine Artikelserie zu Guthmannshausen)
Er kandidierte mehrfach für die NPD. => Abgeordnetenwatc. Laut Wikipedia war er 2006 der stv. Landesvorsitzende der NPD Bayern.
Auf Abgeordnetenwatch wurde er zur Bundestagswahl 2005 zum Holocaust befragt:
mein Freund ist Ausländer, Palästinenser. Vor kurzem wurde er wegen Volksverhetzung zu einer empfindlichen Strafe verurteilt (er glaubt, dass im Holocaust weit weniger Juden vergast wurden als allgemein angenommen).
Seine Antwort:
sicherlich werden Sie verstehen, daß ich mich zu der Thematik „Holocaust“ nicht äußern werde. Der §130 StGB ist das Einfallstor des Gesinnungsterrors in das Strafrecht. Geschulte Staatsanwälte warten nur darauf, daß sich Menschen (in der irrigen Annahme in Deutschland herrsche Meinungsfreiheit) hierzu mit unzulässigen Meinungen äußern.
Meine Meinung dazu: Man kann sich zum Holocaust ganz offen äußern, ohne damit in rechtliche Probleme zu kommen. Es sei denn, man will den Holocaust relativieren. Herrn Wuttke ist der §130 StGB bekannt. Und er zieht es vor, sich zum Holocaust nicht zu äußern.
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
Was Guthmannshausen angeht: wenn ein Verein ein NPD-Mitglied, das sich in Blick auf §130 StGB nicht zum Holocaust äußern will, in seinen Vorstand aufnimmt, dann muss es sich dieser Verein gefallen lassen, als rechtsradikal eingestuft zu werden.