Ein Faktencheck zum „Ermächtigungsgesetz“ vom 18.11.2020.
Der Bundestag hat es tatsächlich getan: er hat am 18.11.2020 das Infektionsschutzgesetz geändert.
Darüber bin ich diese Tage mit einem Freund aneinandergeraten. Er war rundweg empört. Ja wie kann der Bundestag nur die Grundrechte außer Kraft setzen? Und er verwies mich auf eine 44 Seite lange PDF mit der Gesetzesvorlage. Insbesondere auf den
„Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten“
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