die Unvereinbarkeitsliste – eine politische Lebensversicherung

Im Frühjahr 2016 habe ich mich entschlossen, Mitglied in der AfD zu werden. Beim Lesen des Mitgliedsantags bin ich im zweiten Absatz auf diese Formulierung gestoßen:

Hinweis: Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der AfD sein. Als extremistisch gelten insbesondere solche Organisationen, welche in einer vom Bundesvorstand beschlossenen und den Gliederungen übermittelten Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind. Personen, die in der Vergangenheit Mitglied einer extremistischen Organisation waren, können nur Mitglied der AfD werden, wenn sie darüber im Aufnahmeantrag Auskunft geben und der zuständige Landesvorstand sich nach Einzelfallprüfung mit Zweidrittel seiner Mitglieder für die Aufnahme entscheidet.

Unvereinbarkeitsliste. Was mochte da wohl drinstehen? Also habe ich mir die Liste heruntergeladen. Seiten über Seiten mit Namen. Einige bekannte wie die NPD, aber auch viele, von denen ich noch gar nicht gehört hatte.

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Fördermitgliedschaft in Guthmannshausen

War Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein Mitglied im „Verein Gedächtnisstätte“?

Wer entscheidet eigentlich in dem „Verein Gedächtnisstätte? Und wie funktioniert das dort mit der Mitgliedschaft?

Einen ersten Hinweis gab es in dem Werbetext von Doris von Sayn-Wittgenstein vom Dezember 2014. Sie sagte dort:

Aufgrund der personellen Besetzung des Vereines ist nicht zu befürchten, daß sein Zweck unterlaufen wird, wie z.B. der der Vertreibungsstiftung in Berlin

Aber wie macht man das? Die FAZ löste dieses Rätsel am 24.02.2019 auf. In ihrer Sonntagsausgabe berichtete sie unter dem Titel „Unschuld vom Rande“:

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